Welche Schritte muss ich unternehmen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu werden?

Was sind die Bedingungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Übernahme von medizinischen Haarersatzprothesen (medizinische Perücken) durch die Krankenversicherung / gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Reform "100% Santé" aktualisiert. Sie betrifft insbesondere Personen, die im Rahmen einer Chemotherapie (Krebs) unter Haarausfall leiden, und bleibt auch für bestimmte Fälle von schwerem Haarausfall offen, insbesondere für schwere weibliche androgenetische Alopezie (Stadium 3 der Ludwig-Klassifikation), gemäß den in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen.

Die Erstattung von Haarersatzprothesen und Zubehör erfolgt einmal pro Jahr auf Vorlage eines ärztlichen Rezepts (Arzt, Onkologe, Krankenpfleger oder Dermatologe).

Die betroffenen Haarlösungen

  • Vollhaarersatzprothesen (1 Perücke + 1 Textilzubehör): Perücken werden nun in 4 Kategorien eingeteilt: Klasse I, Klasse II, Klasse III und Klasse IV.
    • Klasse I
    • Klasse II
  • Teilhaarersatzprothesen: Pony / Haarkronen, in Verbindung mit Textilzubehör, wenn sie verschrieben werden.
  • Textilzubehör: Mützen, Tücher und Turbane werden erstattet, wenn sie auf dem Rezept aufgeführt sind, als Ergänzung oder Alternative zur Haarersatzprothese.

Achtung: Nur eine Lösung kann für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommen. Sie können die LPP-Codes nicht kombinieren. Es ist wichtig, Ihre Lösung sorgfältig zu überlegen, da die Kostenübernahme nur einmal pro Jahr erfolgt.

Um die Klassen und Beträge im Detail zu verstehen, können Sie unsere spezielle Seite einsehen: Krankenversicherung: Erstattungsbedingungen durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Erstattungstarif (ab 1. Januar 2026)

Identische Erstattungsgrundlage für alle Klassen von Vollhaarersatzprothesen: 350 €.

Vollhaarersatzprothesen (1 Perücke + 1 Textilzubehör)

KLASSE I

  • Erstattungsgrundlage: 350 €
  • Verkaufshöchstpreis: 350 €
  • Eigenanteil: 0 €

KLASSE II

  • Erstattungsgrundlage: 350 €
  • Verkaufshöchstpreis: 700 €
  • Eigenanteil: zwischen 0 € und 350 € (je nach Modell und Zusatzversicherung)

KLASSE III

  • Erstattungsgrundlage: 350 €
  • Verkaufshöchstpreis: 1 000 €
  • Eigenanteil: zwischen 0 € und 650 € (je nach Modell und Zusatzversicherung)

KLASSE IV

  • Erstattungsgrundlage: 350 €
  • Kein Verkaufshöchstpreis
  • Eigenanteil: variabel (je nach Preis des Modells und Zusatzversicherung)

Teilhaarersatzprothesen 

  • Erstattungsgrundlage: 125 €
  • Verkaufshöchstpreis: 125 €
  • Eigenanteil: 0 €

Textilzubehör – Pauschalpreis 3 Turbane 

  • Erstattungsgrundlage: 20 €
  • Verkaufshöchstpreis: 40 €
  • Eigenanteil: zwischen 0 € und 20 € (je nach Zusatzversicherung)

Wie kann ich bei Capilocia von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung profitieren?

Capilocia ist ein von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassener Händler. In dieser Eigenschaft können wir einen Behandlungsschein für die Erstattung Ihrer Haarlösung ausstellen und Ihnen zur Verfügung stellen. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die CPAM ist einmal pro Jahr möglich.

Zu befolgende Schritte

  1. Erhalten Sie ein Rezept (Arzt, Onkologe, Krankenpfleger oder Dermatologe) für eine Haarersatzprothese (voll oder teilweise) und/oder Textilzubehör.
  2. Bestellen Sie Ihre Haarlösung auf unserer Website.
  3. Übermitteln Sie die Kopie Ihres Rezepts unter Angabe Ihrer Bestellnummer:
    • Per E-Mail: info@capilocia.de
    • Per Post: Capilocia / Versand – 80 rue du Général de Gaulle – 67560 ROSHEIM
  4. Wir erstellen Ihren Behandlungsschein. Sie müssen dann die folgenden drei Dokumente an die gesetzliche Krankenversicherung senden: die Rechnung, das Rezept und den Behandlungsschein.

    Die Rechnung liegt immer im Paket bei und Kopien sind in Ihrem Kundenkonto im Bestellverlauf verfügbar.

Was erstattet die Zusatzversicherung / Krankenzusatzversicherung?

Sie können von einer zusätzlichen Erstattung profitieren, wenn Sie eine Zusatzversicherung haben.

  • Für Perücken der Klasse I bleibt Ihnen kein Eigenanteil zu finanzieren.
  • Für Perücken der Klasse II, Klasse III und Klasse IV kann ein Zuschuss von Ihrer Zusatzversicherung oder Ihrer Versicherung übernommen werden, aber diese Erstattung ist variabel: Sie hängt von der Art des abgeschlossenen Vertrags ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung.

Alle Bedingungen für die Kostenübernahme finden Sie auf unserer speziellen Seite zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

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